Verhaltenskodex der Gaucher Gesellschaft Deutschland (GGD) e.V. für die Zusammenarbeit mit der pharmazeutischen Industrie
Einleitung
Die Gaucher Gesellschaft Deutschland e.V. ist eine 1992 gegründete bundesweite Selbsthilfegruppe, die aus dem Zusammenschluss Gaucher-Betroffener und Ärzten entstand. Die Organisation zählt ca. 210 Mitglieder und wird von einem ausschließlich ehrenamtlich tätigen Vorstand geleitet.
Das Ziel der GGD ist über die Erkrankung und über die notwendige medizinische Versorgung von Gaucher-Patienten aufzuklären, in dem sie
- Ärzte und Patienten sowie deren Familien über die Krankheit informiert
- Kontakte zu Ärzten und Patienten untereinander vermittelt
- über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten informiert
- im Rahmen ihrer Möglichkeiten die medizinische Forschung zu Morbus Gaucher unterstützt.
Zweck des Kodex
Zweck dieses Kodex ist die Sicherstellung ethischer, verantwortungsvoller und transparenter Zusammenarbeit zwischen der GGD und der pharmazeutischen Industrie. Die GGD bezieht sich bei diesem Verhaltenskodex auf den Empfehlungen ihres Dachverbandes, der Europäischen Gaucher Allianz (EGA). Dieser Kodex basiert auf dem vorhandenen “EFPIA Code of Practice on Relationships between the Pharmaceutical Industry and Patient Organizations1”, den “Guidelines on Interaction with Commercial Enterprises to Achieve Health Outcomes, EB107/202” der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und den “Interaction PVO Standards” 3 (in Bezug auf Arzneimittel und medizinische Ressourcen).
Die GGD und die Pharmaunternehmen eint die Absicht ihre individuelle Integrität während der Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten. Daher unterliegen alle Arten der Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht nur den vorgegebenen Regeln und Leitfäden, sondern auch den Regeln der „guten Unternehmensführung“. Dasselbe gilt auch für dieses Dokument, in dem die vereinbarte beste Praxis für die Zusammenarbeit zwischen den Parteien definiert wird.
Bei der Aufnahme von Beziehungen mit Pharmazeutischen Unternehmen zur Förderung der Ziele der GGD sollte überlegt werden, ob die vorgeschlagene Beziehung einen vermeintlichen oder gar einen reellen Interessenkonflikt in sich birgt. Der gute Ruf, die Integrität sowie die Unabhängigkeit der GGD sind auf jeden Fall zu wahren.
Die GGD verpflichtet sich, in ihren Beziehungen zur Industrie, die Bestimmungen dieses Kodex einzuhalten. Sie erfüllt damit die Forderung ihres Dachverbandes, der EGA, im Umgang mit der Industrie die Bestimmungen dieses Kodexes einzuhalten. Die GGD erwartet im Gegenzug von den pharmazeutischen Unternehmen, dass sie im Umgang mit der GGD die Bestimmungen dieses Kodex einhalten.
Art und Umsetzung der Zusammenarbeit zwischen der GGD und einem pharmazeutischen Unternehmen
Jegliche Zusammenarbeit zwischen der GGD und einem pharmazeutischen Unternehmen muss so strukturiert und erbracht sein, dass sie die Integrität, den guten Ruf und den weiteren Erfolg der beteiligten Parteien stärkt und sichert und den Patienten einen Mehrwert bringt.
Die Zusammenarbeit zwischen der GGD und einem pharmazeutischen Unternehmen muss:
- den einschlägigen deutschen Gesetzen sowie
- den spezifischen Verhaltensregeln/dem internen Leitfaden des pharmazeutischen Unternehmens
entsprechen.
Diese Zusammenarbeit sollte spezifische Ziele haben und folgenden grundsätzlichen Kriterien entsprechen:
- a) Die Beziehung sollte einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der Gaucher Patienten erbringen.
- b) Die Bedingungen in allen Beziehungen sollten durch den Austausch von klar definierten schriftlichen Mitteilungen oder Vereinbarungen, unter Angabe des Beitrags (finanzieller oder sonstiger Art) und die zu erfüllenden Erwartungen der jeweiligen Partei bezüglich der Zusammenarbeit dokumentiert sein.
Kriterien zur Bewertung der Abmachungen und der Zusammenarbeit mit pharmazeutischen Unternehmen, einschließlich des öffentlichen Ansehens, der finanziellen Stabilität und der Integrität des Unternehmens sollten erarbeitet werden. Die GGD sollte schriftliche Strategien und Verfahren zur Bewertung potentieller pharmazeutischer Spenden erarbeiten, um sicher zu stellen, dass diese die entsprechenden gesetzlichen, kulturellen und ethischen Kriterien erfüllen.
Transparenz: Bekanntgabe von Spenden und Sponsoring
Die GGD muss eine Liste der Pharmazeutischen Unternehmen, die finanzielle Unterstützung und/oder indirekte oder nicht-finanzielle Unterstützung öffentlich zur Verfügung stellen. Diese sollte eine kurze Beschreibung der Art der Unterstützung enthalten und jährlich aktualisiert werden.
Leitfaden für die Entschädigung von Einzelpersonen
Es gibt Situationen, in denen die Industrie die Bezahlung von Honoraren an freiwillige Helfer oder Mitarbeiter einer Patientenorganisation vorschlagen könnte:
- Teilnahme an einem vom Unternehmen selber organisierten Treffen bzw. an einer Konferenz.
- Teilnahme an einem von einem Dritten organisierten Treffen bzw. an einer Konferenz.
- Für die Überprüfung von Materialien, Protokollen oder Broschüren usw. der Industrie
- Für eine Beratungstätigkeit zur Industriepolitik, oder in einem Beirat usw.
Für Fachpersonal im Gesundheitswesen ist dies die gängige Praxis. Patientenorganisationen sollen auf gleicher Basis behandelt werden und können deshalb in ähnlichen Situationen Honorare erhalten. Zahlungen an Amtsträger oder Mitglieder aus solchen Aktivitäten sollten an die GGD überwiesen werden und nicht an einzelne Teilnehmer oder an die Amtsträger persönlich.
Dieser Kodex wurde von der GGD adoptiert und wird ihre Beziehungen als einzelne Körperschaft zu kommerziellen Organisationen für den Bereich des Morbus Gaucher regeln.
Dieser Verhaltenskodex basiert auf den Empfehlungen der EGA, die ihre Mitgliederorganisationen dazu angeregt hat, die Bestimmungen des Verhaltenskodexes einzuhalten und sich an die Bestimmungen für gebunden zu erklären und bringt die Erwartung zum Ausdruck, dass kommerzielle Organisationen in ihrem Umgang mit nationalen Patienten-Organisationen die hierin enthaltenen Bestimmungen auch einhalten werden.