Zur gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Förderung der Selbsthilfebundesorganisationen haben sich die Bundesverbände der Krankenkassen zur „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ zusammengeschlossen. Dies sind:

  • der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
  • der AOK-Bundesverband, GbR
  • der BKK Dachverband e.V.
  • der IKK e.V.
  • die Knappschaft
  • die Sozialversicherung der Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die Arbeit der GGD erfüllt die Voraussetzungen für die gemeinschaftliche Förderung durch die vorstehenden Verbände.
Wir bedanken uns für den Erhalt folgender finanzieller Mittel in den vergangenen Jahren:

Folgende Zuschüsse wurden in den vergangenen Jahren gewährt:

  • 2024:              0 EUR
  • 2023:    27.000 EUR
  • 2022:   12.000 EUR (+ Überführung 7.100 EUR nicht verbrauchter Fördermittel aus 2021)
  • 2021:     5.000 EUR (+ Überführung 15.100 EUR nicht verbrauchter Fördermittel aus 2020)
  • 2020:   27.000 EUR
  • 2019:    27.000 EUR
  • 2018:    27.000 EUR
  • 2017:    26.000 EUR
  • 2016:    18.000 EUR
  • 2015:    15.000 EUR
  • 2014:    15.000 EUR
  • 2013:    14.000 EUR